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Einladung Jahreshauptversammlung 2021

Einladung Jahreshauptversammlung 2021

 

Einladung

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

zur Jahreshauptversammlung 2021 laden wir herzlich ein.

 

Die Veranstaltung findet statt:

 

Datum:           Freitag,  den 24. September 2021

Ort:                 Stadthalle Gladbeck

Beginn:           17 Uhr

 

 

Als Tagesordnung schlagen wir vor:

 

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Wahl eines Protokollführers
  5. Grußwort Bürgermeisterin
  6. Bericht des Vorsitzenden
  7.        Bericht des Schatzmeisters, Jahresrechnung 2020
  8.      Prüfungsbericht der Revisoren
  9.      Aussprache zu den Berichten
  10. Entlastung des Vorstandes
  11. Haushaltsplan 20211
  12. Finanzordnunge2
  13. Satzungsänderung3
  14. Wahl eines Ehrenmitgliedes
  15. Anträge
  16. Schlusswort

 

 

Vorstand und Beirat haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 24.08.21 die Mitglioederversammlung vorberaten.

 

 

 

1 Sie schlagen einstimmig die Annahme des Haushaltsplanes 2021 vor.

 

2 Sie schlagen ebenfalls einstimmig die Annahme der Finanzordnung 2021 vor. Der Mitgliedsbeitrag

  bleibt somit unverändert bei 10,00 €

 

³ Sie schlagen einstimmig die Annahme der geänderten Satzung (§29 und 30) vor.

 

  1. Schlussbestimmungen
  • 29 Satzungs- und Zweckänderungen, Auflösung bzw. Fusion,

         Vermögensbindung

(3) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nach § 2 dieser Satzung fällt das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vereinsvermögen an den Stadtsportverband Gladbeck e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i.S. der §§ 52 – 54 der Abgabenordnung zu verwenden hat.

Vor Auflösung des Vereins ist die Fortführung des Vereins durch Abteilungen zu prüfen; hierzu können Abteilungen Anträge an den Vorstand richten und die Mitgliederversammlung die Übernahme des Vereinsvermögens durch Abteilungen beschließen.

Im Falle einer Fusion mit einem anderen Verein, fällt das Vermögen nach Vereinsauflösung an den neu entstehenden steuerbegünstigten Fusionsverein bzw. den aufnehmenden steuerbegünstigten Verein, der es ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke i. S. §§ 52 ff. Abgabenordnung zu verwenden hat.

  • 30 Gültigkeit der Satzung

(1) Die Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am

      24.09.2021 beschlossen.

(2) Die Satzung wird wirksam und tritt in Kraft mit der Eintragung beim

      Registergericht des Amtsgerichts Gelsenkirchen.

(3) Die bisherige Satzung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.

 

 Sie schlagen außerdem einstimmig vor, Elli Nagel, zum Ehrenmitglied zu wählen..

 

 

Für die Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung in der Geschäftsstelle erforderlich. Wir hoffen auch in diesem Jahr auf zahlreiches Erscheinen und verbleiben mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

            Christa Oehmke                         Hartmut Knappmann                    Dirk Knappmann                 

            stellv. Vorsitzende                              Vorsitzender                          stellv. Vorsitzende  

 


Sport für bewegte Bürger Gladbeck e.V. - 26.04.2024