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Es geht endlich wieder los. Corona-Zwangspause beendet.

Es geht endlich wieder los. Corona-Zwangspause beendet.

Wiederaufnahme des Sportbetriebs,

 

Erfreuliche Nachrichten für alle Vereinsmitglieder. Da die 7-Tage-Inzidenz aktuell stabil unter dem Wert von 50 liegt, gelten im Kreis Recklinghausen die Regelungen der Coronaschutzverordnung Inzidenzstrufe 2. Dies bedeutet für den Sportbetrieb im SfbB, dass wir unter bestimmten Voraussetzungen wieder gemeinsam Sport ausüben dürfen. Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern für ihre Geduld und die Treue zum Verein.

Ab sofort bieten wir wieder Sport in der Natur an, da. kontaktfreier Sport ab sofort ohne Personenbegrenzung wieder angeboten werden darf. Es besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Die Teilnehmer benötigen keinen Nachweis über eine vollständige Impfung oder einen negativen Test

Im Klartext heißt das: Minigolf, Rollator-Walking, Walking, Nordic-Walking, Wandern, Radfahren, Boule, Outdoor-Gymnastik am Kotten Nie und alle Alternativ-Outdoor-Angebote als Ersatz für die Angebote in Hallen können ab sofort wieder durchgeführt werden.

Eure Übungs- und Kursleiter sind informiert und können den Mitgliedern detailliert Auskünfte über die von ihnen betreuten Gruppen geben. Gruppen, die normalerweise in Sporthallen ihre Übungsstunden haben, werden vom Übungsleiter angesprochen, ob sie in der Sporthalle oder im Freien ihren Sport ausüben wollen. Sie werden sich mit den Gruppenmitgliedern abstimmen. Beratend steht fürt alle Gruppen auch Sportwartin Manuela Langer zur Verfügung.

Wenn sich die Gruppe für die Nutzung der Sporthalle entscheidet, gelten ab dem 7. Juni 21 folgende Regelungen:

Kontaktfreier Sport in Sporthallen darf ab dem 7.6.21 ohne Personenbegrenzung mit Negativtestnachweis und Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit unter Beachtung der Vorschriften zum Mindestabstand zulässig. Es besteht in der Halle keine Pflicht zum Tragen einer Maske

Kontaktsport in Sporthallen kann mit bis zu 12 Personen unabhängig vom Alter mit Negativtest-Nachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit (Handhabung wie im Herbst 2020) wieder stattfinden

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, ist unter Beachtung der allgemeinen Hygienevorschriften und des Mindestabstands zulässig.

Die Nutzung unserer vereinseigenen Räume darf ab dem 7.6.21 ohne Personenbegrenzung mit Negativtestnachweis und Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit unter Beachtung der Vorschriften zum Mindestabstand erfolgen. Es besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske

Bezüglich der Nutzung des Bürgerhauses Ost, der Räume in der VHS, in der AWO und Caritas, des Heinrich-Weidemeier-Hauses und der Josef-Kirche und anderen angemieteten Räumen liegen noch keine Informationen seitens der Stadt vor. Manuela Langer wird umgehend diese Fragen mit den zuständigen Verantwortlich abklären und die Übungs- und Kursleiter umgehend informieren.

Ärztlich verordneter sowie unter ärztlicher Betreuung und Überwachung durchgeführter Rehabilitationssport nach §65 Abs.1 Nr.3 SGB IX werden unter Beachtung des Mindestabstandes zwischen den beteiligten Personen und mit Negativtestnachweis in Sporthallen zulässig.

Eine erfreuliche Entwicklung zeichnet sich in der Nutzung des Hallenbades ab. Ab dem 7.6.21 steht das Hallenbad wieder für den Vereinssport in eingeschränktem Maße zur Verfügung. Die zugeteilten Zeiten gelten nur für einen Übergang bis zum Normalbetrieb. Die Verwaltung hat aber bereits zugesagt, dass auf die übliche Sanierungspause im Sommer verzichtet wird und die Vereine auch in den Sommerferien das Hallenbad nutzen können.

Kontaktfreier Sport im Hallenbad kann mit bis zu 10 Personen pro Bahn mit Negativtest-Nachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit (Handhabung wie im Herbst 2020) wieder stattfinden. Für die Nutzung hat die Verwaltung uns folgende Zeiten zur Verfügung gestellt:

Mittwochs von15.00 – 18.00 Uhr (in dieser Zeit können nur 2 Gruppen angeboten werden, da die eine Gruppe das Bad verlassen haben muss, bevor die nächste rein kann)

Hier werden im 14-tägigen Wechsel 2 verschiedene Aqua-Jogging Gruppen und eine REHA-Wassergymnastik stattfinden.

Samstags von   09.15 – 12.00 Uhr (in dieser Zeit können nur 2 Gruppen angeboten werden)

Hier werden im 14-tägigen Wechsel 2 verschiedene Aqua-Jogging Gruppen und eine REHA-Gruppe stattfinden

Das Lehrschwimmbecken an der Südparkschule bleibt für uns weiter geschlossen

Bezüglich der Nutzung des Physiobeckens der Jordan-Mai-.Schule wird sich Manuela Langer zeitnah mit dem Vertreter des Eigentümers in Verbindung setzen.

uns ist bewusst, dass sich jetzt einiges noch einspielen muss. Wenn etwas nicht klar ist, meldet Euch umgehend bei Manuela Langer. Bitte unterstützt sie aktiv bei ihrer Arbeit und teilt ihr bitte mit, wenn Probleme auftreten.

Zur Unterstützung Eurer Aktivitäten werden wir auch die beliebten Sprechstunden wieder aufleben lassen. Wir beginnen zunächst am nächsten Freitag um 10 Uhr mit der ersten Sprechstunde. Danach werden wir bedarfsorientiert entscheiden, wann wir montags und mittwochs ebenfalls zur Beratung zur Verfügung stehen.


Sport für bewegte Bürger Gladbeck e.V. - 26.04.2024